Heizungsprüfung nach § 60b GEG: Das müssen Immobilienunternehmen beachten

Mar 26, 2025

Digitized apartment building
Digitized apartment building

Energiekosten steigen, Klimaschutzvorgaben verschärfen sich – und seit Ende letzten Jahres verpflichtet der Gesetzgeber mit dem § 60b GEG Unternehmen, ihre Heizungsanlagen auf Effizienz zu überprüfen und zu optimieren. Doch was wie eine bürokratische Pflicht klingt, birgt für Immobilienbetreiber eine wirtschaftliche Chance: Wer seine Heizungsanlagen jetzt smart optimiert, kann nicht nur Energiekosten senken, sondern auch langfristig CO₂-Emissionen reduzieren.


Wir erklären, für wen die Prüfung relevant ist, welche Maßnahmen notwendig sind und wie intelligente Technologien helfen, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern langfristig Energiekosten zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren sowie Gebäude zukunftssicher zu machen.

Wer ist von § 60b GEG betroffen und welche Fristen gelten?

Die Prüfpflicht gilt für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, in denen eine wassergeführte Heizungsanlage betrieben wird. Dabei gilt der folgende Grundsatz: Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, müssen auf ihre Energieeffizienz überprüft werden. Die Fristen unterscheiden sich je nach Einbaudatum der Heizungsanlage:

  • Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen spätestens 15 Jahre nach dem Einbau geprüft und optimiert werden.

  • Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 einer Heizungsprüfung unterzogen werden.


Wer ist von der Prüfpflicht ausgenommen?

Gebäude mit weniger als 6 Wohneinheiten sind von der Prüfpflicht ausgenommen. Des Weiteren entfällt die Prüfpflicht ebenfalls für:

  • Heizungsanlagen mit standardisierter Gebäudeautomation nach § 71a

  • Wärmepumpen, die bereits einer Betriebsprüfung unterliegen

  • Heizungsanlagen mit vertraglicher Vereinbarung über Energieeffizienzverbesserung

  • Anlagen, die von Versorgungsunternehmen oder Netzbetreibern überwacht werden


Was wird bei der Heizungsprüfung geprüft?

Die Heizungsprüfung umfasst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Anlage und stellt fest, ob Optimierungsmaßnahmen erforderlich sind. Dabei werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Sind die technischen Parameter für einen effizienten Betrieb korrekt eingestellt?

  • Läuft eine energieeffiziente Heizungspumpe?

  • Sind Rohrleitungen, Armaturen etc. ausreichend gedämmt?

  • Lässt sich die Vorlauftemperatur weiter senken?


Welche Maßnahmen zur Optimierung verlangt §60b GEG?

Auf Basis dieser Prüfung erfolgt die Heizungsoptimierung. Diese geht über eine einmalige Anpassung hinaus und beinhaltet regelmäßige Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wie:

  • Justierung der Vorlauftemperatur und Heizkurve zur Reduzierung des Energieverbrauchs

  • Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder anderer zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passenden Absenkungen

  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs zur Vermeidung unnötiger Wärmeverluste

  • Überprüfung der Umwälzpumpe und Reduzierung der Warmwassertemperatur

  • Senkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode zu verkürzen

  • Information des Betreibers über weitere Einsparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien


Mit dem § 60b GEG verfolgt der Gesetzgeber ein klares Ziel: Veraltete und ineffiziente Heizsysteme sollen identifiziert und mithilfe von modernen, energiesparenden Lösungen optimiert werden.


Wer führt die Heizungsprüfung durch – und warum reicht die einmalige Prüfung nicht?

Laut § 60a Abs. 4 GEG dürfen nur zertifizierte Fachkräfte die Heizungsprüfung durchführen:

  • Schornsteinfeger

  • Installateure & Heizungsbauer

  • Ofen- und Luftheizungsbauer

  • Energieberater mit entsprechender Zertifizierung


Doch hier liegt die Herausforderung: Der Fachkräftemangel sorgt dafür, dass viele Prüfungen nur oberflächlich  und einmalig durchgeführt werden. Damit ist eine nachhaltige Optimierung nicht möglich.


Nur dynamische Heizungsoptimierung bringt langfristige Energie- und CO₂-Reduktion

Die Heizungsprüfung nach §60b GEG und die damit verbundenen Optimierungsmaßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um Energieeinsparpotenziale bei Heizungsanlagen zu erkennen und grundlegende Anpassungen vorzunehmen.


Das Problem ist allerdings, dass diese Maßnahmen in der Regel einmalig und statisch sind. Entscheidend für eine langfristige Reduzierung von Energie und CO₂-Emission ist aber eine kontinuierliche dynamische Optimierung, die sich flexibel an veränderte Rahmenbedingungen anpasst. Hier spielt der Einsatz smarter Technologien eine entscheidende Rolle – auch bei uns.


Sensaru führt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Heizungsprüfung durch, sondern geht noch einen Schritt weiter. Mit unserem Sensaru System ermöglichen wir dank smarter Sensorik und KI-gestützter Regelungstechnik eine dynamische Steuerung der Heizungsanlage.


Unser System passt sich kontinuierlich an Faktoren wie Wetterdaten, Gebäudenutzung oder Nutzerverhalten an, erkennt ineffiziente Betriebsweisen sowie Ausfälle frühzeitig und regelt und optimiert automatisch.

Das Ergebnis:

  • Bis zu 20 % weniger Energiekosten dank automatisierter Regelung

  • CO₂-Emissionen nachhaltig reduzieren durch optimierten Heizbetrieb

  • Gesetzliche Vorgaben automatisch erfüllen – ohne zusätzlichen Aufwand

  • Immobilien langfristig zukunftssicher machen durch smarte Heizungsregelung

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Für Immobilienunternehmen ist die Heizungsprüfung deutlich mehr als eine Verpflichtung – sie bietet eine Chance, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen ihrer Wohngebäude nachhaltig zu optimieren.


Wer frühzeitig auf smarte Technologien setzt, kann nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern langfristig Betriebskosten senken und seine Immobilien zukunftssicher aufstellen.


👉 Nutzen Sie die gesetzliche Pflicht als wirtschaftliche Chance – setzen Sie jetzt auf smarte Heizungsoptimierung mit Sensaru!